Bildung und Teilhabe (BuT)

 

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket.

Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule und Kita, den Schulbedarf sowie die Kostenübernahme für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Die Kinder und Jugendlichen können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen und Fahrten der Schule oder der Kita dabei sein. Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket.

 

Anspruch

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sogar ohne jegliche Altersbeschränkung.

Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

 

Leistungsstellen

Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie von der Stelle, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt oder bei der Sie bisher schon Leistungen beantragt haben. Dies sind im Einzelfall:

 

Der berlinpass "Bildung und Teilhabe" als Berechtigungsnachweis

Der berlinpass-BuT dient Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.

Um den berlinpass-BuT zu bekommen, müssen eine Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag oder Schulbescheinigung/Schülerausweis bei Ihrer Leistungsstelle eingereicht bzw. vorgelegt werden.

(Quelle und weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/ (link))

 

Hinweise für unsere Eltern:

  • Für mehrtägige Schülerfahrten fragen Sie bei Ihrer Klassenleitung nach dem aktuellen Formular und reichen dieses umgehend bei Ihrer entsprechenden Leistungsstelle (siehe oben) ein.
  • Für eintägige Schülerfahrten (Wandertage, Exkursionen) beantragt die Klassenleitung die Gelder für Ihr Kind über die Schule.
  • Für die Lernförderung füllen Sie bitte dieses Formular (link) aus und reichen es Ihrer Klassenleitung ein. Dieses ist nur Gültig in Verbindung mit einem gültigen BuT-Pass. Unsere aktuellen Lernföderungskooperationspartern finden Sie hier (link).
  • Über die Schulzeit in der Matibi Schule kann Ihrem Kind ein Leih-Tablet zur Verfügung gestellt werden. Bitte fragen Sie nach der Verfügbarkeit über Ihre Klassenleitung an.

 

Bitte achten Sie darauf, dass der BuT-Pass bei jeder Aktualisierung den Sekretariaten vorgelegt werden muss.

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